Verkaufs- und Lieferbedingungen
(AGB)
R. Jung Zangenfabrik GmbH & Co. KG, Dierdorf (Stand: 19.11.2007)
1. Geltungsbereich der Bedingungen
Für unsere Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden gelten ausschließlich diese
Verkaufs- und Lieferbedingungen. Geschäftsbedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich
schriftlich anerkennen, werden nicht Bestandteil der Geschäftsbeziehung, auch wenn wir
ihnen im Einzelfall nicht widersprechen.
2. Vertragsschluss, Vertragsinhalt
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Liefervertrag kommt erst zustande, wenn wir dem
Kunden die Annahme einer Bestellung schriftlich bestätigen (Auftragsbestätigung).
2.2 Der Inhalt des Liefervertrages bestimmt sich einzig nach unserer Auftrags-bestätigung.
2.3 Bei Angaben über unsere Produkte in unseren Prospekten, Katalogen, Preislisten, Zeichnungen,
Abbildungen oder anderen Unterlagen handelt es sich stets um branchenübliche Näherungswerte.
Soweit nicht Grenzen für zulässige Abweichungen ausdrücklich in der Auftragsbestätigung
festgehalten sind, sind branchenübliche Abweichungen zulässig. ei Lieferungen von
in unseren Unterlagen i. S. d. Ziff. 2.3 nicht enthaltenen Produkten (Sonderanfertigungen auf
Wunsch des Kunden) darf die in der Auftragsbestätigung angegebene Stückzahl in handelsüblichem
Umfang unter- oder überschritten werden.
3. Lieferung; Gefahrtragung
3.1 Lieferfristen und -termine gelten stets nur annähernd, es sei denn, sie seien in der
Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Jedoch wird die Lieferung
spätestens innerhalb von vier Wochen nach der vorgesehenen Lieferfrist bzw. Liefertermin
erfolgen. Rechte des Kunden für den Fall der Überschreitung der nach den vorstehenden
Vorschriften zu bestimmenden Lieferfristen bzw. -termine unterliegen den Bestimmungen der Ziff.
7 und 8. Für den Zeitraum, in denen der Kunde seinen Verpflichtungen uns gegenüber
nicht nachkommt, verlängern sich Lieferfristen und -termine; weitere Ansprüche unsererseits,
insbesondere wegen Verzugs, bleiben unberührt. Bei Änderungen eines Auftrags verlängern
sich Lieferfristen und -termine in angemessenem Umfang.
3.2 Die Lieferfristen und -termine verlängern sich gleichfalls zuzüglich einer angemessenen
Anlauffrist für Fälle höherer Gewalt, die uns bei Herstellung oder Lieferung
behindert. Als höhere Gewalt gelten auch Streiks, rechtmäßige Aussperrungen,
Betriebsstörungen, Transportverzögerungen, Schwierigkeiten in der Material- und Energiebeschaffung,
Ausschuss werden, behördliche Maßnahmen, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr sowie die
Nichtlieferung, nicht richtige oder verspätete Lieferung seitens unserer Lieferanten.
Soweit dem Kunden hiernach die Verspätung nicht zuzumuten ist, kann er nach unserer vorherigen
Anhörung durch unverzügliche schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten.
3.3 Der Versand der Ware erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht, auch wenn frachtfreie
Lieferung vereinbart ist, mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer
oder an die sonstige Transportperson mit Beginn des Verladevorgangs, spätestens jedoch
mit dem Verlassen unseres Werkes, auf den Kunden über. Verzögert sich die Versendung
aus Gründen, die beim Kunden liegen, geht die Gefahr mit der Anzeige der Versandbereitschaft
über. Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Kunde.
3.4 Versandart und Verpackung unterliegen unserem Ermessen. Die Versicherung der Ware gegen
Transportschäden und sonstige Risiken erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf
Kosten des Kunden.
4. Preise; Zahlungsbedingungen
4.1 Unsere Preise verstehen sich rein netto zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Soweit nicht ausdrücklich bestimmte Preise vereinbart worden sind, liefern wir zu den
am Tage der Auslieferung geltenden Listenpreisen. Treten nach Abschluss des Liefervertrages
Erhöhungen unserer Kostenfaktoren, z. B. der Kosten für Rohstoffe, Energie, Löhne
oder Fracht ein, so sind wir auch bei ausdrücklicher Vereinbarung bestimmter Preise berechtigt,
den Lieferpreis in angemessenem Umfang anzupassen. Erhöht sich dadurch der Preis um mehr
als 10 %, so kann der Kunde durch unverzügliche schriftliche Erklärung vom Vertrag
zurücktreten. Betrifft die Preisanpassung nur einen Teil der Lieferung, so ist der Rücktritt
nur hinsichtlich dieses Teils zulässig.
4.2 Bei Aufträgen über 260,00 EUR netto schließen unsere Preise die Verpackung
und Lieferung ab Werk franko bis Bestimmungsort (Bahnhof oder Empfangsspediteur) ein. Bei Aufträgen
bis 260,00 EUR netto sowie bei vereinbarten Teillieferungen und Eilsendungen verstehen sich
unsere Preise ab Werk zuzüglich Versandkosten.
4.3 Unsere Rechnungen sind ohne Rücksicht auf von uns nicht zu vertretende Lieferverzögerungen
in Euro wie folgt zahlbar: 10 Tage ab Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder 30 Tage ab Rechnungsdatum
netto. Bei Überschreitung von Zahlungsfristen berechnen wir Zinsen in Höhe von 8
% über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB.
4.4 Werden uns Umstände bekannt, die zu begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit
oder Kreditwürdigkeit des Kunden Anlass geben, und zwar auch dann, wenn diese Umstände
schon bei Vertragsschluss vorlagen, uns jedoch nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten,
so sind wir berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung
auszuführen und, wenn die Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen zwei Wochen
ab dem vorgesehenen Lieferzeitpunkt erfolgt, ohne erneute Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.
Weitergehende Ansprüche unsererseits bleiben unberührt.
5. Aufrechnungsverbot
Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des
Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche seien rechtskräftig festgestellt
oder von uns anerkannt.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Alle von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, bis der Kunde unsere sämtlichen
Forderungen - auch die künftig entstehenden - erfüllt hat. Der Kunde darf die Waren
nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußern.
6.2 Forderungen aus der Weiterveräußerung der Ware tritt der Kunde hiermit in Höhe
des anteilig auf unsere Ware entfallenden Rechnungswertes sicherungshalber an uns ab. Übersteigt
der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als
20 %, sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer
Wahl verpflichtet.
6.3 Der Kunde ist verpflichtet, uns Pfändungen, Beschlagnahmen oder ähnliche Verwertungsmaßnahmen
Dritter in die Vorbehaltsware uns unverzüglich anzuzeigen; zugleich ist uns eine eidesstattliche
Versicherung darüber auszuhändigen, dass die gepfändeten Gegenstände mit
den von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenständen identisch sind. Alle Interventionskosten
gehen zu Lasten des Kunden.
6.4 Der Kunde ist widerruflich zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen ermächtigt.
Von unserem Widerrufsrecht dürfen wir nur Gebrauch machen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen
aus der Geschäftsbeziehung nicht nachkommt oder uns Umstände bekannt werden, die
die Kreditwürdigkeit des Kunden erheblich zu mindern geeignet sind. Liegen die Voraussetzungen
für die Ausübung des Widerrufsrechts vor, so hat uns auf Verlangen der Kunde die
abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben, alle zum Einzug dieser Forderungen
erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und
dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen. Darüber hinaus sind wir auch selbst zur Abtretungsanzeige
an den Schuldner berechtigt.
7. Untersuchungspflicht; Gewährleistung / Mängelansprüche
7.1 Der Kunde hat die von uns gelieferte Ware, auch wenn Muster übersandt worden sind,
unverzüglich nach Maßgabe des § 377 HGB zu untersuchen. Mängelrügen
sind vom Kunden bei Mängeln, die offensichtlich oder bei ordnungsgemäßer Untersuchung
erkennbar sind, innerhalb von 7 Tagen nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort, bei nicht
erkennbaren Mängeln innerhalb von 7 Tagen nach Entdeckung des Mangels schriftlich zu erheben.
Geht die Mängelrüge innerhalb der genannten Fristen nicht bei uns ein, gilt die Ware
als genehmigt.
7.2 Wir haften für Mängel (Sach- und Rechtsmängel) der gelieferten Ware ausschließlich
in der Weise, dass anstelle der Lieferung der mangelhaften Ware eine kostenfreie Lieferung
einer mangelfreien Ware erfolgt. Auf diese Nachlieferung finden diese Verkaufs- und Lieferbedingungen
Anwendung. Bei zweimaligem Fehlschlagen dieser Nachlieferung kann der Kunde nach seiner Wahl
vom Vertrage zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. 7.3 Auf Schadensersatz wegen oder
im Zusammenhang mit Mängeln haften wir ausschließlich nach Ziff. 8.
8. Haftung
8.1 Jedwede Haftung unsererseits auf Schadensersatz - gleich aus welchem Rechtsgrunde - für
Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, insbesondere wegen
oder im Zusammenhang mit Mängeln der gelieferten Ware, Unmöglichkeit, Verzug, unerlaubter
Handlung (insbesondere Produkthaftpflicht) ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ergibt
sich aus einer Verletzung vertragswesentlicher Pflichten durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen,
aus einem fahrlässigen Verhalten unsererseits, aus Vorsatz oder einem fahrlässigen
Verhalten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten.
8.2 Jedwede Haftung unsererseits auf Schadensersatz - gleich aus welchem Rechtsgrunde - für
sonstige Schäden, insbesondere wegen oder im Zusammenhang mit Mängeln der gelieferten
Ware, Unmöglichkeit, Verzug, unerlaubter Handlung (insbesondere Produkthaftpflicht) ist
ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ergibt sich aus einer Verletzung vertragswesentlicher
Pflichten durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen, aus einem grob fahrlässigen Verhalten
unsererseits, aus Vorsatz oder einer groben Fahrlässigkeit unserer Organe, gesetzlichen
Vertreter und leitenden Angestellten.
8.3 Außer im Falle vorsätzlichen Verschuldens oder bei Verletzung einer vertragswesentlichen
Pflicht ist unsere Haftung jedenfalls auf den Ersatz des typischen und vorhersehbaren Schadens
beschränkt.
8.4 Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
8.5 Der Haftungsausschluss gemäß Ziff. 8.1 - 8.3 erstreckt sich auch auf Ansprüche
gegen unsere Organe, gesetzlichen Vertreter, leitenden und nicht leitenden Angestellten und
sonstigen Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen.
9. Compliance
9.1 Für den Fall, dass uns vor Lieferung Umstände bekannt werden und wir diese dem
Kunden unverzüglich und glaubhaft darlegen, welche die Annahme eines möglichen gegebenen
oder künftigen Verstoßes gegen außenwirtschaftsrechtliche Vorschriften einschließlich
europäischer oder US-Sanktionslisten oder einer Genehmigungspflicht im Zusammenhang mit
der konkreten Güterlieferung rechtfertigen, wird uns hiermit eine angemessene Frist zur
weiteren Überprüfung einschließlich der Beantragung etwaiger Genehmigungen
eingeräumt. Für den Zeitraum dieser Prüffrist sowie der Dauer eines etwaig anhängigen
Genehmigungsverfahrens wird der Eintritt eines Lieferverzugs ausgeschlossen.
9.2 Soweit uns nach erfolgter Lieferung Umstände im Sinne von Ziff. 9.1 bekannt werden,
sind wir zu
einem Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
9.3 Die Ausfuhr und Verbringung bestimmter Waren, Software, Informationen und Dokumentation
kann im Hinblick auf die beabsichtigte Verwendung oder Listung Verboten oder
Genehmigungspflichten unterliegen. Der Kunde sichert zu, in Bezug auf die Verbringung oder
Export der von uns gelieferten Waren, Software und jedweden verkörperten oder nicht verkörperten
Informationen alle deutschen, sowie alle anwendbaren europäischen und US- amerikanischen
Exportkontrollvorschriften einzuhalten. Zu diesem Zweck unterstützen wir den Kunden und
teilen diesem unaufgefordert für die entsprechenden Lieferpositionen die einschlägige
deutsche Ausfuhrlistennummer sowie ECCN mit. Für den Fall, dass dem Kunden dennoch ein
Verstoß gegen entsprechende Vorschriften zur Last fällt, stellt dieser uns im Innenverhältnis
von allen uns hieraus etwaig erwachsenden Schäden einschließlich
angemessenen Aufwendungen frei, insbesondere von den Kosten einer angemessenen
Rechtsverteidigung
10. Verjährung
Ansprüche gegen uns verjähren in einem Jahr, es sei denn, die Ansprüche beruhen
auf vorsätzlichem Handeln unsererseits. Die Verjährungsfrist wegen Gewährleistungs-
und Mängelansprüchen gemäß Ziff. 7.2 beginnt mit der Ablieferung der Ware.
Im übrigen beginnt die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch
entstanden ist. § 478 BGB bleibt unberührt.
11. Formen und Werkzeuge; Schutzrechte
11.1 Die Kosten für die Beschaffung von Spezialformen und Spezialwerkzeugen trägt
der Kunde. Formen und Werkzeuge verbleiben in unserem Eigentum bzw. werden unser Eigentum.
Sie werden nur zur Ausführung der Bestellung des Kunden verwendet und bis zum natürlichen
Verschleiß für die Erfüllung weiterer Lieferverträge mit dem Kunden bereitgehalten.
Diese Verpflichtung erlischt mit dem Ablauf von einem Jahr nach Abschluss des letzten Liefervertrages,
für dessen Erfüllung die Formen bzw. Werkzeuge benötigt wurden. Auf Verlangen
des Kunden werden wir die Spezialformen und -werkzeuge vernichten.
11.2 Der Kunde haftet für jeden Schaden, der uns dadurch entsteht, dass wir durch die
Ausführung der erteilten Bestellung Schutzrechte Dritter verletzen. Diese Haftung entfällt,
wenn und soweit die die Verletzung begründenden Merkmale der gelieferten Ware von uns
in Vorschlag gebracht sind oder die Verletzung lediglich in dem von uns angewandten Herstellungsverfahren
liegt.
12. Schriftform; Umfang der Vertretung
12.1 Sämtliche nach dem Liefervertrag oder nach diesen Bedingungen abzugebende Erklärungen,
insbesondere Anzeigen, Vereinbarungen, Nebenabreden oder Vertragsänderungen, bedürfen
der Schriftform.
12.2 Unser Innen- und Außendienstpersonal ist nicht berechtigt, vor, bei oder nach Vertragsschluss
von dem Inhalt der Auftragsbestätigung und dieser Bedingungen, gleich in welcher Form,
abweichende oder ergänzende Zusagen zu machen. Dies gilt nicht für Zusagen unserer
Organe oder Prokuristen; Ziff. 12.1 bleibt unberührt.
13. Schlussvorschriften
13.1 Erfüllungsort für alle sich aus Geschäften mit uns ergebenden Rechte und
Pflichten ist für beide Vertragsteile der Ort unseres Sitzes.
13.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus jedem Geschäft zwischen uns und dem
Kunden ist nach unserer Wahl der Ort unseres Sitzes oder der Sitz des Kunden. Für Klagen
des Kunden ist der Ort unseres Sitzes ausschließlicher Gerichtsstand. Gesetzliche Regelungen
über ausschließliche Zuständigkeiten bleiben unberührt.
13.3 Die Beziehungen zwischen uns und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht
der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) gilt nicht.